Werden die Güter nach Absatz 2 Buchstabe c verkauft, so hat der Beförderer den Verkaufserlös für die Person, der die Güter zustehen, abzüglich der dem Beförderer gegebenenfalls entstandenen Kosten sowie sonstiger Beträge, die dem Beförderer in Zusammenhang mit der Beförderung dieser Güter zustehen, zu verwahren.
四、货物根

第二款第三项
售
,承
人应为有权提取货物
人
利益代为保管
售货物
价款,但可从中扣除承
人承担
任何费用和应付给承
人

输这些货物有关
其他任何款项。
。扣除费用。
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